Inmitten des Dorfes steht das Rathaus, das nunmehr ein Alter von 175 Jahren erreicht hat. Wie schon früher im Abschnitt über das Schulwesen kurz ausgeführt, war das Rathaus ursprünglich als Schulhaus erbaut worden. Erst im Jahre 1815 kam die Gemeindeverwaltung hinein und seit dem Jahre 1835 steht es ganz für die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Um 1777 begann der erste Schulunterricht, zunächst noch im Hause des Schulmeisters Franz Xaver Hopfer, der damals das Haus von Kufner-Maier (Seestraße) bewohnte. Zehn Jahre lang stellte der Vater des jungen Lehrers ein Zimmer seines Hauses als Schullokal zur Verfügung. Im Jahre 1789, als das neue Schulhaus erbaut werden sollte, forderte der Lehrer Hopfer als Miete für 10 Jahre insgesamt 50 fl. Sein Vater war in Gant gekommen und Franz Xaver Hopfer übernahm für 200 fl das elterliche Haus.
Unterm 22. Nov. 1787 verordnete das K.K. Oberamt Hohenberg in Rottenburg folgendes: „In Schulangelegenheiten ist von Seiten des
hießigen K.K. Oberamtes die Entschließung getroffen worden: daß von
dem Spitalamte daselbst der Bedacht genommen werde:
- daß zu Grünmettstetten auf künftiges Frühjahr ein vorschriftsmäßiges Schulhaus nach Anweisung des Schulkreiskömmisärs unfehlbar hergestellt werde, wozu der Spital als Grundobrigkeit und Pfarrpräsentator die Baumaterialien und die Auszahlung der Professionisten (=Handwerker), die ganze Gemeinde Grünmettstetten aber die Zug- und Handfrohnen beizutragen haben.
- daß die geringe Besoldung des Lehrers zu Grünmettstetten aus der Spitalpflege um 20 fl jährlich vermehret und
- für den Brodlaib, welchen der Lehrer bisher als Meßner von jedem Bürger jährlich bezogen hat, künftig 8 kr bezahlet, das Geld aber von jedem Bürger durch das Gericht eingetrieben und dem Franz Xaver Hopfer gegen Quittung übergebe, auch dessen Schulgehalt 40 fl in den zween Terminen Martini und Georgi ausbezahlet werde,
- daß die Gemeinde Grünmettstetten ihrem fleißigen Schulhalter jährlich 3 Klafter Holz, ohne das gewöhnliche Schulholz zur Feuerung der Schulstube, als eine Aufbesserung an seinem geringen Gehalte aus ihren Gemeindswaldungen unentgeltlich abgeben, machen, und zu Haus führen lasse, ferner daß sie, die Gemeinde, sich mit ihrem Schulhalter Hopfer wegen des Zinses abfinde, den dieser, weil er die Schule durch mehrere Jahre in seinem eigenen Hause hielt, fordert. Dem Magistrat (in Horb) wird hiemit die Weisung gegeben, über ein so andere Gegenstände das gehörige an das Spitalamt zu verfügen, um dem Oberamte von dem Erfolg seinerzeit den Bericht abzustatten.“
Was da nun der Horber Spital zu leisten hatte, war kein kleiner Brocken: verständlich, daß er versuchte, die Baulast abzuwälzen.
Am 30. Dez. 1787 antwortet der Magistrat von Horb an das Oberamt in Rottenburg u.a.: „… wenn man alles, was das hiesige Spital als Grundobrigkeit nicht bloß von der Gemeinde Grünmettstetten, sondern auch von den übrigen Spitalorten beziehet, zusammenschlägt, so macht der reine Betrag desselben kaum 400 fl aus. Ein Schulhaus zu Grünmettstetten nach dem Plane, welcher von dem allerhöchsten Orte für Landschulgebäude bestimmt ist, herzustellen, muß, wenn auch die Gemeinde die Zug- und Handfrohnen leistet, einen Kostenbetrag von 400 fl ausmachen. Muß nun das Spital diese außerdordentliche Ausgabe bestreiten, so fallen ihm die Einkünfte so als Grundobrigkeit durch ein Jahr beziehet, ganz hinweg. Da alle Einnahmen beim Spital ihre Bestimmung haben, so kann die Bestreitung dieser Baukosten demselben nicht wohl zugemutet werden, ohne daß in dessen innerer Einrichtung eine Veränderung vorgenommen werden müßte…..“
Doch scheint die Eingabe keinen großen Erfolg gehabt zu haben. Am 26. März erteilt der Horber Magistrat sowohl dem Spitalpfleger wie auch der Gemeinde in Grünmettstetten mit. ihre Arbeit für den Schulhausbau in Angriff zu nehmen, damit im kommenden Frühjahr (also 1789) mit dem Bau begonnen werden könne. Der Spital soll aus dem Spitalwald das nötige Holz aussuchen und noch fällen lassen, die Gemeinde soll das Bauholz und die Steine möglichst bald zum Bauplatz führen.
Aber noch im Oktober des Jahres 1789 war noch nicht viel geschehen. Schulkommissär Liebermann bringt das zur Anzeige und der Magistrat mußte dazu Stellung nehmen: „… der Bau sei bloß durch das gehemmt worden, weil die Gemeinde Grünmettstetten im abgewichenen Sommer die ihr auferlegten Hand- und Fuhrfrohnen der vielen Feldgeschäfte wegen nicht leisten konnte und die Baumaterialien nicht zu bekommen waren, daß dieser Bau ununterbrochen fortgeführt werden können hätte. Nun haben wir aber wirklich die Vorschauung getroffen, daß durch den Winter alle Baumaterialien herbeigeschafft, damit gis1^ nach eintretendem Frühjahr das Haus aufgerichtet werden kann.
Nach diesem Schriftwechsel zu schließen, dürfte wohl im Jahre 1790 das Haus vollendet und seiner Bestimmung übergeben worden sein. Noch ist ein Bauplan vorhanden mit Gesamtansicht des Baues, der als Fachwerk erstellt jedoch im Erdgeschoß massiv ausgeführt werden sollte. Auch über die Baukosten sind wir heute noch genau orientiert, denn es sind noch die Kostenvoranschläge vorhanden. Gottlieb Hausch, Zimmermeister in Horb, berechnete für die Bearbeitung des Bauholzes 82 fl 45 kr, für 240 Bretter Arbeitslohn 12 fl und für 244 Latten 4 fl 4 kr. Für das Aufrichten des Hauses wurde für 20 Mann 2 Tage lang jedem Mann „vor Speis und Lohn“ 45 kr pro Tag, insgesamt also ß0 fl, berechnet. Der Zimmermeister forderte insgesamt 128 fl 45 kr, der Maurer verrechnete Summa summarum ganze 98 fl 4 kr. So konnte der ganze Bau für rund 230 fl, die der Horber Spital aufzubringen hatte, erstellt werden. Ais Hauptfront war zunächst die Westseite gedacht, doch schließlich wurde der abgeänderte Plan durchgeführt, der der heutigen Raumeinteilung ganz genau entspricht. Der heutige Sitzungssaal mit Nebenraum war der große Schulraum, das Zimmer des Bürgermeisters war die Wohnstube, der nunmehr abgebrochene Arrest mit Registratur zusammen das Schlafzimmer, die Küche war das Vor- bzw. Wartezimmer, dessen halbverkohlte Türpfosten bei der z.Zt. durchgeführten Renovation zum Vorschein kamen. Lehrer Hopfer mußte also gut „eingeheizt haben. Fast möchte man annehmen, daß einmal ein nicht geringer Zimmerbrand ausgebrochen sein mußte.
Mit dem alten Lehrer Hopfer gab es während seiner Amtszeit manche Differenzen, vor allem wegen des Beitrages, den die Gemeinde zu seiner Lehrerbesoldung beitragen mußte. Schon am 15. Januar 1789, als das neue Haus noch nicht stand, stellten Schultheiß Hans Ulrich Klink und Josef Armbruster u. Joseph Marquard zur Beantwortung einer Anfrage des Oberamtes fest:
- die Gemeinde hat in des Lehrers Haus kein Zimmer wollen machen lassen, nit den das Zimmer nit mochte gutgeheißen werden, weil es die Gemeinde vül gekostet und toblete Kosten habe, da hat der Stadtpfarrer gesagt, er gestehe davor, daß es gutgeheißen werde und wo nit, so solle die Gemeinde dem Lehrer alle Jahr etwas an seinem Lohn, abzuziehen, bis die Gemeindt wieder zuihrem Regres komme, und es hat die Gemeind jährlich kostet an den Ofen und Finster, und des Lehrers Vatter hat das Zimmer anerbotten und hat gesorget, man möchte einen anderen Lehrer auf stehlen, wan die schuol nit in seinem Haus gehalten würde und weil bei der alten schuol ein jeder Lehrer in seinem Hauß die schuol halten mußen.
- hat die Gemeinde wider großen Kosten gehabt, weil man den Lehrer von der Gemeind aus lehren laßen und ein jeder Bürger hat dem Lehrer aus seinem Sach 1 fl mießen Kost und Lehrgelt geben, und das übrige ist erst im gemeinen bezahlt worden.
- hat der Lehrer von seines Vaters Gant das Haus kauft um 200 fl. So ist der ganze Zins 10 fl und wir haben nur ein Zimmer zu der Schulstuben gehabt, und macht nit den achten Theil von dem Haus aus, so seyen wir nit den halben Zins schuldig.
- hat die Gemeinde alle Jahr 2 Klafter Holz zu der Schulstuben hergeben und der Lehrer hat sein Bürgerholz verkauft, mithin hat er das Schulholz in seinem Ofen verbrennt und es seindt Bürger bey uns, die sagen, er habe in einem Jahr 3 Klafter Holz verkauft, mithin hätte er alle Jahr seinen Zins an dem Schulholz gehabt, und allwo er die schuol in dem gemeinen Haus gehalten hat, so hat er das erste Jahr ein Klafter Schulholz in sein Haus führen lassen, mithin wollen die Bürger nit glauben, daß man dem Lehrer ein Hauszins schultig sein solte, so wollen wir dem hochlöbl. Magistrat gebetten haben, daß er sich um die Sach annehmen möchte, damit es doch einmal Fridt werde, weil wir schon alles gethan haben, und der Lehrer sich nit verstehen will“.
Aus den Schriftzügen ist zu schließen, daß Josef Armbruster, der später Schultheiß wurde, den Schrieb verfaßte, der Schultheiß Klink selber hätte es wohl nicht so „gut“ hingebracht: ein Beweis, daß die allgemeine Schulpflicht doch höchst notwendig war für Grünmettstetten!
Ob Lehrer Hopfer gleich nach der Fertigstellung des Schulhauses auch hier seine Wohnung bezogen hat, ist fraglich. Wie es scheint, sind seine Kinder noch im alten (eigenen) Hause geboren worden. Doch aus späteren Akten ist zu schließen, daß er bei seiner Ablösung 1815 hier in der Schule wohnte und es ihm zur Auflage gemacht wurde, möglichst schnell die Wohnung zu räumen, weil die Räume für die Gemeindeverwaltung in Anspruch genommen werden sollten. Um den Schwierigkeiten mit einer Dienstwohnung aus dem Wege zu gehen, hatte der Nachfolger. Sohn Johannes Hopfer. sich ein eigenes Haus (heute noch im Besitz der Hopfer) im Jahre 1815-17 erstellt. Als im Jahre 1834 das 2. Schulhaus beim Pfarrhaus erstellt war, konnte das alte Gebäude vollständig für die Gemeindeverwaltung eingerichtet werden. In das Erdgeschoß wurde in diesen Jahren der Gemeindebackofen eingerichtet und oben aus dem Lehrer Schlafzimmer ein kleiner Ortsarrest eingebaut, der in den kommenden Jahrzehnten selten leer stand, wie es schon an anderer Stelle ausgeführt wurde. Anläßlich der Ausscheidungsverhandlungen der Horber Stiftsverwaltung kam auch das Grünmettstetter (ehemalige Schul- und jetzige) Rathaus in die Debatte. Man entdeckte dort einen Schrieb, wonach das Grünmettstetter Schulhaus im Besitz des Horber Spitals sei. Schultheiß Schäfer antwortete dem Horber Stiftungsverwalter Heberle unterm 30. Nov. 1873: „…..in den Akten und Büchern hier lauft das alte Schulhaus überall als Eigentum der Gemeinde. Nach dem Erlaß vom 20. Nov. 1787 war das Spital Horb verpflichtet, in den Spitalorten Schulhäuser zu bauen und man bedauere nur, daß die Gemeinde im Jahre 1834 auf ihre (eigenen) Kosten eines erbaut hat.“ Schließlich fand man eine Aufzeichnung, wonach im Jahre 1808 das Haus untersucht und taxiert der Gemeinde zum Kauf angeboten wurde. „Der damalige Schultheiß Anton Schäfer“ – so heißt es in einem weiteren Schriftstück der Stiftsverwaltung vom 2. Dez. 1873 – „Bürgermeister Martin Lutz und Johannes Schäfer und Johannes Steimle gaben aber zu Protokoll die Bitte, es möge der Spital Horb dieses Haus. das die Gemeinde schon so viele Jahre lang benützt habe, schenken, da die Gemeinde wenig Mittel habe“. Laut Dekret des damaligen Landskollegiums vom 13. Febr. 1809 wurde genehmigt, daß fragliches Gebäude der Gemeinde umsonst überlassen werden soll. somit wurde dieses Haus der Gemeinde geschenkt!
An dem Gebäude wurden bislang noch nicht viele Erneuerungsarbeiten durchgeführt, zur Zeit wird das ehemalige Arrestlokal als Dienstzimmer für den Gemeindepfleger hergerichtet. Außenverputz erhielt das Rathaus im Jahre 1959, wobei Kirchenmaler Peter Paul Beyerle aus Waldsee, der die Kirchenrenovation zur gleichen Zeit durchführte, über dem Eingang das württ.- und Gemeindewappen anbrachte. In den Registraturkästen des Rathauses könnte noch manches Interessante aus Grünmettstetter Vergangenheit zu Tage gefördert werden.